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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA AUTOWELT-LEHMANN Inh. Thorsten Lehmann

§1 Vertragsabschluß

Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabredungen oder nachträgliche Veränderungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich durch Auftragsbestätigung innerhalb von 4 Wochen bestätigt oder die Lieferung bzw. die Rechnungserstellung ausgeführt ist.

Übertragung von Rechten und Pflichten sowie Ansprüche aus dem Kaufvertrag bedürfen de schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

§2 Preise / Preisanpassungen

Der Preis des Fahrzeugs versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der zum Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeugs gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (seit 1.1.2007: 19%). Der Käufer hat einen entsprechenden Mehrbetrag in Fällen des Vertragsschlusses von vier oder mehr als vier Monaten vor Erhöhung des Umsatzsteuersatzes nach § 29 Abs. 1, Abs. 2 UStG angemessen, d.h. in voller Höhe, auszugleichen. Eine Ausgleichspflicht in voller Höhe besteht über § 29 UStG hinaus auch in Fällen des Vertragsschlusses weniger als vier Monate vor und Lieferung nach Erhöhung des Umsatzsteuersatzes, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

Liegen zwischen Abschluss des Kaufvertrages und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, so hat der Käufer dem Verkäufer eine nach Kaufvertragsabschluss eintretende, vom Verkäufer nachzuweisende Preiserhöhung des Herstellers bis zu einer Höhe von 2,5% des Bruttokaufpreises zu erstatten. Maßgeblich ist die offizielle Preisliste des jeweiligen Herstellers. Im Falle einer Preissenkung des Herstellers hat der Käufer Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises.

Bitte beachten Sie, dass es im Gegensatz zu Deutschland in anderen europäischen Ländern bei einigen Herstellern keine Preisbindung gibt, was bedeutet, dass für den Endpreis nicht der Tag der Bestellung sondern der Auslieferung maßgeblich ist. Eine Preiserhöhung innerhalb der Lieferzeit muss somit vom Kunden getragen werden. Der Kunde hat aber das Recht bei einer Preiserhöhung von mehr als 2,5% vom Kaufvertrag zurück zu treten. Maßgeblich ist die offizielle Preisliste des jeweiligen Herstellers. Im Falle einer Preissenkung des Herstellers hat der Käufer Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises.


§3 Zahlung
Der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige- und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung und der Zulassungsbescheinigung Teil 2/ COC Papieren zur Zahlung fällig. Bei einer Bankfinanzierung werden die Unterlagen zur Auslieferung an die Bank weitergeleitet. ( Bei Finanzierung oder Leasing muß vorher eine Zusage der Bank bei uns vorliegen.)

§4 Lieferung und Abnahme

1. Lieferfristen beginnen mit dem Eingang des Vertrages beim Verkäufer. Diese sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.

2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferant eingetretene Betriebsstörungen, z.B. durch Exportstopp, Auslieferungsstopp an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Firma Autowelt-Lehmann Thorsten Lehmann behält sich ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, Das der Import des bestellten Fahrzeuges aufgrund von nicht zu vertretener Umstände nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, vom vorliegenden Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann in keiner Weise Schadensersatz von der Firma Autowelt Lehmann Inh. Thorsten Lehmann beanspruchen. Bei überschreiten des verbindlichen Liefertermins hat der Käufer das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom  Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung des unverbindlichen  Liefertermins von mehr als vier Wochen muß der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von weiteren maximal vier Wochen zugestehen.

4. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, z.B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werksseitige  Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. EU-Fahrzeuge können von der Serienausstattung abweichen. Dies gilt selbstverständlich nicht für schriftlich vereinbarten  Ausstattungsmerkmale wie ABS, ESP, Airbags usw... Die Fahrzeuge können eine Tageszulassung oder Kurzzulassung haben.

5. Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte Garantie- bzw. Inspektionsheft ist im Lieferumfang enthalten und wird dem Fahrzeug oder spätestens nach vier Wochen dem Käufer übergeben. Selbstverständlich ist dieses Serviceheft in der Sprache des Landes aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde. Benutzerhandbücher oder Bedienungsanleitungen sind im Lieferumfang enthalten.

6. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.

§5 Garantie

1. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge mit Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil II oder EG-Übereistimmungserklärung/ COC auszuliefern. Dem Käufer wird ein vom autorisierten Vertragshändler abgestempeltes Garantiescheckheft übergeben.

2. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerkes.

3. Der Verkäufer gibt keinerlei Garantie. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das eventuelle Garantiefälle vor der Behebung durch einen autorisierten Vertragshändler vom Hersteller als Garantiefall anerkannt werden müssen.

4. Bei Lagerfahrzeugen ist der Garantiebeginn nicht gleich Zulassung und ist vom Käufer beim Verkäufer zu erfragen.

§6 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehenden Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.

§7 Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden- gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Widerrufsbelehrung für Lagerfahrzeuge gem. Fernabsatzgesetz

Widerrufsbelehrung für Lagerfahrzeuge gem. Fernabsatzgesetz (gilt nicht für Bestellfahrzeuge, weil es sich hierbei um ein speziell nach den von Ihnen als Auftraggeber gewünschten Spezifikationen für Sie gefertigtes Fahrzeug handelt.): Der Auftraggeber kann seine, auf den Abschluss des Bestellauftrages gerichtete Willenserklärung binnen 2 Wochen schriftlich widerrufen. Die Frist zum Widerruf beginnt an dem Tag des Vertragsabschlusses.

Sachmängel

Ansprüche dessen Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei Neuwagen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist für Neuwagen von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Bei Gebrauchtwagenkäufen durch Verbraucher verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel nach einem Jahr ab Auslieferung an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer erfolgt der Verkauf von Gebrauchtwagen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder, nur bei Neuwagen, bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.

c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.


§8 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers oder Vermittlers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertagsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Fa. Autowelt Lehmann Inh. Thorsten Lehmann, gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand

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